Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lotterie aidFIVE

Stand: Dezember 2023

I. Beschreibung der Lotterie aidFIVE

Im Auftrag der Stiftung Deutsches Hilfswerk als Veranstalterin führt die gemeinnützige aidFIVE GmbH (im Folgenden „aidFIVE“) die Lotterie aidFIVE als sogenannte Soziallotterie im Sinne des Dritten Abschnitts des Glücksspielstaatsvertrags (im Folgenden „GlüStV“) durch.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Soziallotterien fließen die Reinerlöse aus der Lotterie aidFIVE in die Förderung sozialer Projekte in Deutschland. Mindestens 30 Prozent der Einspielerlöse werden in Anlehnung an die Satzungszwecke der Stiftung Deutsches Hilfswerk an karitative Projekte ausgeschüttet und kommen damit dem deutschen Gemeinwohl zugute.

Die Lotterie aidFIVE bietet den Spielteilnehmer*innen die Möglichkeit, durch Erwerb eines Loses um den Wert eines von ihm innerhalb von zwölf Monaten zuvor getätigten Einkaufs zu spielen. Die Lotterie aidFIVE wird ganzjährig über die Website www.aidfive.org bzw. – sobald diese zur Verfügung steht – über die aidFIVE-App angeboten, kommuniziert und beworben. Der Erwerb eines Loses ist nur online bzw. über die aidFIVE-App
möglich. Jedes Los kostet EUR 5,00; die Gewinnwahrscheinlichkeiten variieren je nach Gewinnhöhe.

II. Verbindlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind Grundlage des zwischen aidFIVE und dem Spielteilnehmer zustande kommenden Vertrages. Der Spielteilnehmer muss sein Einverständnis mit den AGB bei Registrierung und vor jedem Loskauf bestätigen. Der Spielteilnehmer kann die AGB jederzeit in der jeweils gültigen Fassung auf der Website www.aidfive.org sowie über die aidFIVE-App einsehen und sich diese ausdrucken.

III. Teilnahmevoraussetzungen und Registrierung; Zustandekommen des Nutzungsvertrages

Die Teilnahme an Spielen der Lotterie aidFIVE setzt zunächst die Registrierung des Spielteilnehmers auf der
Website www.aidfive.org bzw. über die aidFIVE-App voraus. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass der Spielteilnehmer die folgenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Spielteilnehmer

  • müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • dürfen nicht in der Liste der gesperrten Personen von aidFIVE vermerkt sein (Selbstsperre oder Fremdsperre),
  • dürfen in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein,
  • müssen entweder eine Wohnanschrift in Deutschland und ein Bankkonto im SEPA-Geltungsbereich oder bei Wohnanschrift im Ausland ein Bankkonto in Deutschland haben und
  • dürfen sich im Zeitpunkt der Registrierung nicht in einem Staat oder Bundesland aufhalten, nach dessen Recht die Teilnahme an Lotterien nicht gestattet ist.

Für einen Übergangszeitraum kann eine Registrierung über die Website nur dann vorgenommen werden, wenn der Spielteilnehmer eine deutsche Wohnanschrift sowie ein deutsches Bankkonto angibt. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann der Spielteilnehmer sich an den Kundensupport wenden und seine Registrierung hierüber vornehmen lassen (siehe hierzu die Kontaktdaten von aidFIVE unter Ziffer XVIII.). Ein entsprechender Hinweis wird auch auf der Website bzw. in der aidFIVE gegeben.

Der Spielteilnehmer ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständig und richtig Vornamen, Nachnamen,
Geburtsdatum, postalische Adresse, E-Mail-Adresse und ggf. Mobiltelefonnummer („Registrierungsdaten“) anzugeben. Während des Registrierungsprozesses wird der Spielteilnehmer aufgefordert, ein Passwort zu wählen. Das Passwort muss den Regeln für sichere Passwörter genügen, die beim Registrierungsprozess angezeigt werden. Das Passwort kann vom Spielteilnehmer in seinem Kundenkonto jederzeit geändert werden. Als Benutzername fungiert die E-Mail-Adresse des Spielteilnehmers. Eine Mehrfachregistrierung ist unzulässig.

Mit Abschluss des Registrierungsvorgangs wird das Kundenkonto des Spielteilnehmers für die Dauer von zwei Wochen vorläufig aktiviert (vorläufiger Nutzungsvertrag). In diesem Zeitraum ist der Spielteilnehmer auf einen Spieleinsatz von maximal EUR 100,00 insgesamt beschränkt. Eine Auszahlung von Gewinnen erfolgt in diesem Zeitraum nicht. Eine Aktivierung des Kundenkontos für die uneingeschränkte Nutzung erfolgt erst nach erfolgreicher Identifizierung des Spielteilnehmers und Verifizierung der Registrierungsdaten. Selbiges gilt auch für die Auszahlung von Gewinnen.

IV. Überprüfung der Registrierungsdaten und SEPA-Informationen durch aidFIVE

Mit der Registierung bei aidFIVE wird aidFIVE zur Überprüfung der Volljährigkeit des Teilnehmers die Registrierungsdaten mit den von der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden („SCHUFA“) geführten Datenbanken abgleichen (sog. SCHUFA-Identitätscheck Jugendschutz) abgleichen. Hat der Spielteilnehmer ein Bankkonto bei einem deutschen Kreditinstitut angegeben, wird aidFIVE zur Überprüfung der SEPA-Informationen diese mit den von der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden („SCHUFA“) geführten Datenbanken abgleichen (sog. SCHUFA). Eine Prüfung der Bonität des Spielteilnehmers wird nicht vorgenommen.
Stimmen der per SCHUFA verifizierte registrierte Name des Spielteilnehmers und der Name des Bankkontoinhabers überein (sog. SCHUFA KontonummernCheck), wird eine Überweisung i.H.v. EUR 0,01 an das geprüfte Konto veranlasst („1-Cent-Überweisung“). Im Rahmen der 1-Cent-Überweisung übermittelt aidFIVE im Verwendungszweck einen 4-stelligen Aktivierungscode zur Freischaltung des Kundenkontos.

Bleibt die SCHUFA-Prüfung ohne eindeutiges Ergebnis, bleibt das Kundenkonto des Spielteilnehmers inaktiv. Der Spielteilnehmer hat dann die Möglichkeit, sich über das KI-basierte-VideoIdent-Verfahren „SelfieIdent“ der NECT GmbH, Großer Burstah 21, 20457 Hamburg online zu identifizieren. Für das SelfieIdent-Verfahren benötigt der Spielteilnehmer ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Bundespersonalausweis oder Reisepass). Technische Voraussetzungen sind eine Webcam am bzw. im verwendeten digitalen Endgerät sowie eine Internetverbindung. Der Spielteilnehmer identifiziert sich online via Videochat und Ausweisdokument. Im Falle einer positiven Identifizierung durch das SelfieIdent-Verfahren wird aidFIVE über das Prüfergebnis informiert, und erhält die von NECT erhobenen Daten zum Abgleich der in der Registrierung hinterlegt Daten.

Ergibt die Überprüfung der Registrierungsdaten mittels SCHUFA-Verfahren, dass der Spielteilnehmer nicht voll geschäftsfähig ist, insbesondere weil er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, löst aidFIVE das Kundenkonto des Spielteilnehmers auf. Ein Gewinnanspruch besteht in diesem Fall nicht; ein eventueller Gewinn des Spielteilnehmers wird dem Zweckerlös der Lotterie zugeführt. Das Gleiche gilt, sofern das NECT SelfieIdent-Verfahren nicht erfolgreich ist.

Sofern die Überprüfung der Registrierungsdaten mittels SCHUFA-Verfahren bzw. SelfieIdent-Verfahren erfolgreich ist, wird im Anschluss das Kundenkonto des Spielteilnehmers für die uneingeschränkte Nutzung aktiviert.

Durch die Aktivierung des Kundenkontos kommt zwischen aidFIVE und dem Spielteilnehmer ein Nutzungsvertrag zustande, der es dem Spielteilnehmer erlaubt, unter Nutzung des Kundenkontos Spielverträge mit aidFIVE abzuschließen. Der Spielteilnehmer kann sich nach Aktivierung seines Kundenkontos jederzeit unter Angabe seines Benutzernamens und seines Passworts in sein Kundenkonto einloggen.

V. Funktionen des Kundenkontos; Limit und Einrichtung einer Spielpause

Im Kundenkonto des Spielteilnehmers sind seine Registrierungsdaten hinterlegt. Hinterlegt ist außerdem das für den Spielteilnehmer gültige Limit an Spieleinsätzen. Das monatliche Limit beträgt maximal EUR 200,00. Der Spielteilnehmer hat die Möglichkeit, ein geringeres persönliches Limit („Selbstlimit“) anzugeben. Limitsenkungen werden sofort, Limiterhöhungen erst nach sieben Werktagen wirksam. Bei der vorläufigen Aktivierung des Kundenkontos beträgt das Limit EUR 100,00 für den Zeitraum von zwei Wochen. Bei der Registrierung gibt der Spielteilnehmer außerdem an, auf welchem Weg er Gewinne ausgezahlt bekommen möchte. Die jeweils aktuell zur Verfügung stehenden Auszahlungswege werden dem Spielteilnehmer angezeigt. Dies sind zunächst Über-weisung auf ein SEPA-Bankkonto oder Kreditkarte; zu einem späteren Zeitpunkt soll auch eine Auszahlung über PayPal möglich sein. Über sein Kundenkonto kann der Spielteilnehmer eine Übersicht, der von ihm bisher gekauften Lose abrufen. Außerdem hat der Spielteilnehmer die Möglichkeit, ein persönliches „soziales Profil“ zu erstellen, bei dem er seine präferierten sozialen Projekte bzw. soziale Themenfelder auswählen kann.

Der Spielteilnehmer hat zudem die Möglichkeit, eine sog. „Spielpause“ einzurichten und hierfür sein
Kundenkonto zur Nutzung vorläufig selbst zu sperren. Eine Spielpause kann über einen Zeitraum von einem Tag (Zeitraum genau 24 Stunden ab erfolgreich bestätigter Einrichtung), einem Monat (Zeitraum genau 31 Tage ab erfolgreich bestätigter Einrichtung) oder auf unbestimmte Zeit (bis auf Widerruf ab erfolgreich bestätigter Einrichtung) eingerichtet werden. Bei der Auswahl eines festen Zeitraums (1 Tag, 1 Monat) erfolgt eine automatische Freischaltung des Kundenkontos nach dem gewählten Zeitraum der Spielpause; eine vorzeitige Aufhebung der Spielpause ist nicht möglich. Bei Auswahl „auf unbestimmte Zeit“ ist eine Freischaltung lediglich durch persönlichen Widerruf des Spielteilnehmers in Textform durch aidFIVE möglich.

Die Auswahl des Zeitraums einer Spielpause erfolgt im Kundenkonto und muss vom Spielteilnehmer durch die Eingabe seines persönlichen Passworts bestätigt werden. Mit Klick auf den Bestätigungs-Button wird das persönliche Kundenkonto vorläufig zur Nutzung gesperrt. Direkt nach erfolgreicher Einrichtung einer Spielpause wird der Spielteilnehmer automatisch aus seinem Kundenkonto ausgeloggt. Ein Login in das Kundenkonto während einer aktiven Spielpause ist nicht möglich, eine Spielteilnahme kann gem. Ziffer VII. nicht erfolgen.

VI. Pflichten des Spielteilnehmers aus dem Nutzungsvertrag

Der Spielteilnehmer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und ggf. schriftliche Aufzeichnungen hiervon an einem vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützten Ort aufzubewahren. Dem Spielteilnehmer wird empfohlen, sein Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Sollte dem Spielteilnehmer bekannt werden, dass sein Passwort Dritten bekannt geworden ist, ist er verpflichtet, dieses unverzüglich zu ändern. Sollte dem Spielteilnehmer eine Änderung seines Passworts nicht möglich sein, hat er aidFIVE unverzüglich per E-Mail oder telefonisch zu informieren (siehe die Kontaktdaten unter Ziffer XVIII.).

Es ist dem Spielteilnehmer untersagt, Dritten die Nutzung seines Kundenkontos zu ermöglichen. Ebenso ist der Spielteilnehmer nicht zur Nutzung von Kundenkonten anderer Spielteilnehmer berechtigt. Sofern der Spielteilnehmer feststellt, dass sein Kundenkonto unbefugt von Dritten benutzt wurde, hat er aidFIVE hierüber unverzüglich zu informieren (siehe die Kontaktdaten unter Ziffer XVIII.). Der Spielteilnehmer ist verpflichtet, selbst sämtliche möglichen und zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die unbefugte Nutzung zu beenden und zu verhindern, insbesondere hat er sein Passwort zu ändern.

Der Spielteilnehmer ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten stets auf aktuellem Stand zu halten. Bei Änderungen hat er diese unverzüglich zu aktualisieren. Die Aktualisierung erfolgt durch Änderung der Registrierungsdaten im Kundenkonto. Zum Schutz der im Kundenkonto hinterlegten Daten des Spielteilnehmers erhält dieser eine E-Mail mit einem Hinweis zu jeder Datenänderung, die im Kundenkonto umgesetzt wurde, an die dem Kundenkonto als Benutzername hinterlegte E-Mail-Adresse. Bei Änderung der E-Mail-Adresse wird ein Bestätigungslink an die an die bis dato hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Erst nach Klick auf diesen Bestätigungslink wird die in der E-Mail beschriebene Änderung wirksam („Double Opt-in“).

Jede Person, die sich durch Eingabe eines korrekten Benutzernamens und Passworts als Spielteilnehmer ausweist, wird von aidFIVE als der rechtmäßige Kontoinhaber betrachtet. Sämtliche Spielteilnahmen, bei denen der Benutzername und das Passwort zuvor korrekt eingegeben wurden, werden als gültig betrachtet. aidFIVE haftet nicht für Schäden, die dem Spielteilnehmer durch eine unberechtigte oder missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten entstehen.

VII. Teilnahme an einzelnen Spielen; Teilnahme im Abonnement; Zustandekommen des Spielvertrages 

Über die Teilnahme an einzelnen Spielen schließen der Spielteilnehmer und aidFIVE in jedem Einzelfall einen Spielvertrag ab. Entsprechendes gilt für die wiederholte Teilnahme an Spielen durch eine Teilnahme im Abonnement („Dauer-Los“). Voraussetzung für den Abschluss eines Spielvertrages ist die erfolgreiche Registrierung des Spielteilnehmers und (vorläufige) Aktivierung des Kundenkontos durch aidFIVE. Der Spielteilnehmer muss sich zunächst über sein Kundenkonto anmelden, um an einem Spiel teilnehmen zu können. 

  1. Teilnahme an einem einzelnen Spiel

Voraussetzung für die Teilnahme an einem einzelnen Spiel ist, dass der Spielteilnehmer innerhalb der letzten zwölf Kalendermonate vor Abschluss des Spielvertrages nachweislich einen Einkauf in einem beliebigen Online-Shop oder im stationären Handel getätigt hat, es sich bei keinem der gekauften Produkte um ein unzulässiges Produkt gemäß der Definition am Ende dieser Ziffer handelt und der Kaufpreis ohne Versandkosten maximal EUR 5.000,00 einschließlich Mehrwertsteuer betragen hat; der Einkauf muss in Euro-Währung abgeschlossen worden sein. Im Gewinnfall kann um den Einkauf erneut gespielt werden. 

Der Spielteilnehmer hat einen Nachweis über den getätigten Einkauf zu erbringen. Der Nachweis kann z.B. erbracht werden durch Abfotografieren und Hochladen der Bestätigung des Kaufvertrags, der Rechnung oder Quittung. Für die Spielteilnahme benötigte Daten, die auf dem Nachweis zwingend erkennbar sein müssen, sind der Name des Online-Shops bzw. Händlers, das Kaufdatum und die Höhe des Einkaufwertes. Der Spielteilnehmer ist zudem verpflichtet, den Nachweis über den getätigten Einkauf (z.B. die Bestätigung des Kaufvertrags, die Rechnung oder Quittung) im Original über den Zeitraum von 30 Tagen ab Spielteilnahme aufzubewahren. aidFIVE kann im Zweifelsfalle (z.B. bei schlechter Lesbarkeit der hochgeladenen Datei, Fehlen von benötigten Daten oder bei berechtigtem Verdacht, dass es sich um den Kauf von unzulässigen Produkten gemäß der Definition am Ende dieser Ziffer II. 3. handelt) die Vorlage des Nachweises im Original vom Spielteilnehmer verlangen. 

Ein digitales Los, mit dem der Spielteilnehmer einmalig um den Wert seines Einkaufs spielt, kostet 
EUR 5,00 und berechtigt zur Teilnahme an einer Ziehung.  

Um an einem Spiel um seinen Einkauf teilzunehmen, trägt der Spielteilnehmer in seinem Kundenkonto den Einkaufswert eines beliebigen (Online-)Einkaufs ein, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Durch die Eingabe des Einkaufswerts wird die persönliche Gewinnhöhe des Spielteilnehmers festgelegt. Dies ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem Spiel. Nach Festlegung der persönlichen Gewinnhöhe durch die Eingabe des Einkaufswerts eines beliebigen Online-Shops oder stationären Händlers wählt der Spielteilnehmer zunächst eine Zahlungsart (siehe dazu Ziffer IX). Außerdem hat er sein Einverständnis mit den AGB zu bestätigen. Danach wird dem Spielteilnehmer sein individuell konfiguriertes Los angezeigt. Dieses enthält die Angabe der persönlichen Gewinnhöhe, der individuellen Losnummer sowie des Spieleinsatzes, also den Lospreis von EUR 5,00. Des Weiteren nennt das Los Vornamen und Nachnamen des Spielteilnehmers (optional), die einschlägige Gewinnklasse samt der entsprechenden Gewinnwahrscheinlichkeit (optional), die gewählte Zahlungsart sowie eine Information über den durch den Loskauf geleisteten Beitrag für den guten Zweck. 

Unterhalb des individuell konfigurierten Loses findet sich ein Button mit der Aufschrift „Jetzt kaufen“. Durch einen Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ gibt der Spielteilnehmer ein Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages mit dem Inhalt des individuell konfigurierten Loses gegenüber aidFIVE ab. 

aidFIVE erklärt die Annahme des Angebots auf Abschluss des Spielvertrags durch E-Mail, SMS oder Push-Nachricht. Mit Zugang dieser Erklärung beim Spielteilnehmer kommt der Spielvertrag zustande. 

  1. Teilnahme im Abonnement („Dauer-Los“)

Durch Abschluss eines Abonnements kann der Spielteilnehmer wiederholt an Gewinnausspielungen teilnehmen. Das Abonnement hat eine unbegrenzte Laufzeit. Der Spielteilnehmer nimmt bis zur Kündigung des Abonnements in dem von ihm bei Abschluss des Spielvertrags gewählten Turnus (monatlich oder wöchentlich) am gewählten Spieltag an Gewinnausspielungen teil. Wählbare Spieltage sind Mittwoch oder Samstag.  

Bei der Teilnahme im Abonnement benennt der Spielteilnehmer die Art und den Betrag einer wiederkehrenden Ausgabe, um die gespielt werden soll (z.B.: Miete, Versicherung). Dies ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem Spiel. Die Gewinnauszahlung setzt voraus, dass der Teilnehmer einen Beleg für die getätigte Ausgabe vorlegt. Im Falle einer Miete wäre dies etwa der Mietvertrag in Verbindung mit der monatlich zu zahlenden Miete. Im Abonnement wird bei der wiederkehrenden Ausgabe um den bei der Spielteilnahme angegebenen und im Nachweis der getätigten wiederkehrenden Ausgabe ausgewiesenen Betrag gespielt. aidFIVE kann im Zweifelsfalle (z.B. bei schlechter Lesbarkeit der hochgeladenen Datei, Fehlen von benötigten Daten oder bei berechtigtem Verdacht, dass die Ausgabe unzulässige Produkte oder Dienstleistungen gemäß der Definition am Ende von Ziffer VII. 3 betrifft), die Vorlage des Nachweises im Original vom Spielteilnehmer verlangen. 

Danach wird dem Spielteilnehmer sein individuell konfiguriertes Los angezeigt. Dieses enthält die Angabe der persönlichen Gewinnhöhe, der individuellen Losnummer, des wiederkehrenden Spieltags sowie des Spieleinsatzes, also den für das Abonnement zu zahlenden Lospreis von EUR 5,00 je Ziehung. Des Weiteren nennt das Los die einschlägige Gewinnklasse samt der entsprechenden Gewinnwahrscheinlichkeit. Der Spielteilnehmer wählt dann die gewünschte Zahlungsart (siehe dazu Ziffer IX). Bei der Spielteilnahme im Abonnement wird der Lospreis für die erste Spielteilnahme sofort, für spätere Teilnahmen turnusmäßig am jeweils gewählten Spieltag eingezogen.  

Unterhalb des individuell konfigurierten Loses befindet sich ein Button mit der Aufschrift „Jetzt kaufen“. Durch einen Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ gibt der Spielteilnehmer ein Angebot auf Abschluss eines Abonnement-Spielvertrages mit dem Inhalt des individuell konfigurierten Loses gegenüber aidFIVE ab und stimmt den AGB von aidFive zu. 

aidFIVE erklärt die Annahme des Angebots auf Abschluss des Spielvertrags im Abonnement durch E-Mail, SMS oder Push-Nachricht. Dem Spielteilnehmer werden bei Vertragsschluss und jeder Verlängerung des Abonnements die wesentlichen Informationen über die Teilnahme (Spieltag, Turnus, Ausgabe und Betrag, gewählte Zahlart, Rechnungsadresse, Kündigungsmöglichkeit) per E-Mail übersandt. Mit Zugang dieser Erklärung beim Spielteilnehmer kommt der Spielvertrag jeweils zustande. 

Der Spielteilnehmer wird im Gewinnfall nach der Ziehung per E-Mail informiert und erhält einmal den Betrag, den er bei Abschluss der Teilnahme im Abonnement benannt hat. Eine Kündigung des Abonnement-Spielvertrags kann im Kundenkonto erfolgen. Dort kann der Spielteilnehmer aktive Dauer-Lose einsehen. Für eine Kündigung muss der Spielteilnehmer in der Losübersicht für das aktive, zu kündigende Dauer-Los die Box zunächst auf die Schaltfläche „Kündigen“ klicken, im anschließend dargestellten Dialog die Schaltfläche „Ich möchte das Los kündigen“ auswählen und anschließend auf die darunter liegende Schaltfläche „Jetzt kündigen“ klicken.  

Eine Kündigung durch den Kunden kann bis zu 24 Stunden vor der nächsten Gewinnbekanntgabe, die jeden Mittwoch und Samstag um 18:30 Uhr stattfindet, erfolgen; später erklärte Kündigungen werden als Kündigung gewertet, die bis 24 Stunden vor der übernächsten Gewinnbekanntgabe erklärt werden. Das spätmöglichste Kündigungsdatum wird im Kundenkonto in der Übersicht zu den Abos angegeben 

Neben einer Kündigung hat der Spielteilnehmer im Kundenkonto auch die Angaben zu aktiven Dauer-Losen ändern, indem er bei dem zu ändernden Dauer-Los die Schaltfläche „Bearbeiten“ wählt und danach die gewünschten Änderungen vornimmt und bestätigt. 

  1. Ablehnung der Teilnahme im Einzelfall; Ausschluss der Teilnahme

aidFIVE ist nicht verpflichtet, vom Spielteilnehmer abgegebene Angebote auf Abschluss eines Spielvertrags anzunehmen. aidFIVE wird Angebote insbesondere dann nicht annehmen, wenn der Spielvertrag zur Überschreitung des für den Spielteilnehmer gültigen Limits (entweder individuell gesetztes Selbstlimit oder allgemeines bzw. vorläufiges Limit von EUR 200,00 bzw. EUR 100,00 pro Monat) führen würde, bei dem Einkauf (auch) ein unzulässiges Produkt gemäß der Definition am Ende dieser Ziffer erworben wurde oder wenn der Zahlungsprozess nicht störungsfrei abläuft, ohne dass dies auf eine rein technische Störung zurückzuführen ist. 

Nach erfolgreicher Prüfung der Volljährigkeit des Spielteilnehmers kann eine Teilnahme im Abonnement zunächst auch mit einem vorläufig verifizierten Kundenkonto erfolgen. Sofern die vollständige Verifizierung gemäß nicht innerhalb der in Ziffer III vorgegebenen Frist von 14 Tagen erfolgt, wird das Kundenkonto gesperrt und das Abonnement pausiert. Wird das gesperrte Kundenkonto anschließend vollständig verifiziert, wird das pausierte Abonnement automatisch wieder aktiviert. 

Unzulässige Produkte oder Ausgaben beziehen sich auf illegale und potenziell illegale Produkte, gestohlene Ware, anstößiges Material, pornografische Artikel, rassistisches, diskriminierendes oder Gewalt verherrlichendes Material, Artikel, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder verharmlosen, Produkte aus sanktionierten oder Embargoländern, Artikel, die Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte verletzten und Markenreplika sowie Dienstleistungen, die sich auf vorgenannte Produkte oder sonstige rechtswidrige Zwecke richten. 

VIII. Kein Widerrufsrecht

Dem Spielteilnehmer steht kein Widerrufsrecht zu; ein solches ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 12 BGB ausgeschlossen.

IX. Wahl der Zahlungsmöglichkeiten

Durch Abschluss des Spielvertrages verpflichtet sich der Spielteilnehmer, den Lospreis von EUR 5,00 pro Spiel zu zahlen. Bereits vor Abgabe seines Angebotes auf Abschluss des Spielvertrags durch Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ hat der Spielteilnehmer eine Zahlungsart gewählt. Dem Spielteilnehmer stehen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung, wobei vorübergehend möglicherweise Einschränkungen bestehen (der Spielteilnehmer bekommt die im jeweiligen Zeitpunkt möglichen Zahlungsarten vor Abschluss des Spielvertrages angezeigt):

SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Bei Wahl der Zahlungsart „SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ hat der Spielteilnehmer ein auf ihn als Kontoinhaber laufendes Bankkonto bei einem inländischen Kreditinstitut oder bei einem Kreditinstitut im SEPA-Geltungsbereich zu benennen. Durch Wahl der Zahlungsart „SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ erteilt der Spielteilnehmer aidFIVE die Ermächtigung, den Lospreis von EUR 5,00 von seinem genannten Bankkonto im Lastschrifteinzugsverfahren einzuziehen. aidFIVE zieht den Betrag am nächsten Bankarbeitstag von dem angegebenen Bankkonto des Spielteilnehmers ein. Der Spielteilnehmer hat sicherzustellen, dass sein Bankkonto zum Abbuchungszeitpunkt die erforderliche Deckung aufweist. Sofern der Spielteilnehmer ein Bankkonto bei einem ausländischen Kreditinstitut im SEPA-Geltungsbereich benennt, kann die Zahlungsmöglichkeit über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren unter Umständen nur nach Kontaktaufnahme mit dem Kundensupport von aidFIVE gewählt werden.

Wird die Lastschrift aus vom Spielteilnehmer zu vertretenden Gründen wie insbesondere fehlerhafter Angabe der Bankverbindung, fehlender Deckung oder Widerruf der Lastschriftermächtigung nicht ausgeführt oder vom Kunden zurückgegeben, hat der Spielteilnehmer ggf. anfallende Kosten zu tragen. Die für Rücklastschriften bei aidFIVE anfallenden Gebühren sind in diesen Fällen vom Spielteilnehmer zu erstatten.

Zahlung per Kreditkarte

Bei Wahl der Zahlungsart Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos des Spielteilnehmers regelmäßig am nächsten Bankarbeitstag.

Zahlungssystem PayPal

Bei Wahl der Zahlungsart PayPal wird der Spielteilnehmer über einen Zahlbutton direkt zur PayPal-Website weitergeleitet. Für die Durchführung des Zahlungsprozesses muss der Spielteilnehmer sich an seinem PayPal-Account anmelden. Die für den Kauf des Loses erforderlichen Informationen sowie die nach erfolgreicher Zahlung erstellte Bezahlbestätigung werden dem Veranstalter von PayPal über eine API-Schnittstelle übermittelt. Nach Abschluss des Zahlungsprozesses und Versand der Bezahlbestätigung wird der Spielteilnehmer wieder zurück auf die Website www.aidfive.org bzw. in die aidFIVE-App geleitet.

Die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs anfallenden verkehrsüblichen Kosten werden vom Veranstalter getragen. Vom Spielteilnehmer in zu vertretender Weise verursachte Sonderkosten hat dieser zu tragen.

X. Ablauf der Lotterie aidFIVE; Gewinnziehungen, Gewinnklassen, Gewinnwahrscheinlichkeiten

Der Einkaufswert eines beliebigen Einkaufs, den der Spielteilnehmer als persönliche Gewinnhöhe festgelegt hat, definiert die jeweilige Gewinnklasse mit der zugehörigen Gewinnwahrscheinlichkeit, der das vom Spielteilnehmer erworbene Los zugeordnet wird. Jedes Los ist nur für ein Spiel gewinnberechtigt und wird einmalig einer Gewinnklasse zugeordnet. Bei der Lotterie aidFIVE gibt es 50 verschiedene Gewinnklassen mit individuellen Gewinnwahrscheinlichkeiten. Niedrige Gewinnhöhen sind mit einer höheren Gewinnwahrscheinlichkeit versehen, höhere Gewinnhöhen mit einer niedrigeren Gewinnwahrscheinlichkeit. Die Aufteilung der Gewinnklassen und die zugehörigen Gewinnwahrscheinlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

  Gewinnhöhe (Einkaufswert) Gewinn­wahrscheinlichkeit
Kl. Unter­grenze Ober­grenze in Prozent im Verhältnis
1 0,01 € 50,00 € 3,000% 1 : 33
2 50,01 € 60,00 € 2,500% 1 : 40
3 60,01 € 70,00 € 2,143% 1 : 47
4 70,01 € 80,00 € 1,875% 1 : 53
5 80,01 € 90,00 € 1,667% 1 : 60
6 90,01 € 100,00 € 1,500% 1 : 67
7 100,01 € 120,00 € 1,250% 1 : 80
8 120,01 € 140,00 € 1,071% 1 : 93
9 140,01 € 160,00 € 0,938% 1 : 107
10 160,01 € 180,00 € 0,833% 1 : 120
11 180,01 € 200,00 € 0,750% 1 : 133
12 200,01 € 220,00 € 0,682% 1 : 147
13 220,01 € 240,00 € 0,625% 1 : 160
14 240,01 € 260,00 € 0,577% 1 : 173
15 260,01 € 280,00 € 0,536% 1 : 187
16 280,01 € 300,00 € 0,500% 1 : 200
17 300,01 € 320,00 € 0,469% 1 : 213
18 320,01 € 340,00 € 0,441% 1 : 227
19 340,01 € 360,00 € 0,417% 1 : 240
20 360,01 € 380,00 € 0,395% 1 : 253
21 380,01 € 400,00 € 0,375% 1 : 267
22 400,01 € 450,00 € 0,333% 1 : 300
23 450,01 € 500,00 € 0,300% 1 : 333
24 500,01 € 550,00 € 0,273% 1 : 367
25 550,01 € 600,00 € 0,250% 1 : 400
26 600,01 € 650,00 € 0,231% 1 : 433
27 650,01 € 700,00 € 0,214% 1 : 467
28 700,01 € 750,00 € 0,200% 1 : 500
29 750,01 € 800,00 € 0,188% 1 : 533
30 800,01 € 850,00 € 0,176% 1 : 567
31 850,01 € 900,00 € 0,167% 1 : 600
32 900,01 € 950,00 € 0,158% 1 : 633
33 950,01 € 1.000,00 € 0,150% 1 : 667
34 1.000,01 € 1.200,00 € 0,125% 1 : 800
35 1.200,01 € 1.400,00 € 0,107% 1 : 933
36 1.400,01 € 1.600,00 € 0,094% 1 : 1.067
37 1.600,01 € 1.800,00 € 0,083% 1 : 1.200
38 1.800,01 € 2.000,00 € 0,075% 1 : 1.333
39 2.000,01 € 2.200,00 € 0,068% 1 : 1.467
40 2.200,01 € 2.400,00 € 0,063% 1 : 1.600
41 2.400,01 € 2.600,00 € 0,058% 1 : 1.733
42 2.600,01 € 2.800,00 € 0,054% 1 : 1.867
43 2.800,01 € 3.000,00 € 0,050% 1 : 2.000
44 3.000,01 € 3.200,00 € 0,047% 1 : 2.133
45 3.200,01 € 3.400,00 € 0,044% 1 : 2.267
46 3.400,01 € 3.600,00 € 0,042% 1 : 2.400
47 3.600,01 € 3.800,00 € 0,039% 1 : 2.533
48 3.800,01 € 4.000,00 € 0,038% 1 : 2.667
49 4.000,01 € 4.500,00 € 0,033% 1 : 3.000
50 4.500,01 € 5.000,00 € 0,030% 1 : 3.333

Abb. 1: Gewinnplan aidFIVE

Die Gewinnziehung der Lotterie aidFIVE findet monatlich, spätestens jeweils am letzten Arbeitstag eines Monats statt. Die Ziehung erfolgt unter notarieller oder behördlicher Aufsicht.

Für jede Ziehung wird ein Lospool, eine sog. „Serie“, mit einer Gesamtanzahl von 50 Mio. Losen gebildet. Die Gesamtanzahl an Losen wird gleichmäßig auf 50 Gewinnklassen verteilt, so dass jede Gewinnklasse 1. Mio. Lose enthält. Entsprechend der der Gewinnklasse zugeordneten Gewinnwahrscheinlichkeit wird ein Anteil der Lose als Gewinn markiert. Die Lose, die als Gewinn markiert werden, werden per Zufallszahlengenerator je Gewinnklasse zufällig gewählt. Die verbleibenden Lose werden als Niete markiert. Mit der Bezahlung des Spieleinsatzes durch den Spielteilnehmer wird ein durch den Zufallszahlengenerator zufällig ausgewähltes Los der entsprechenden Gewinnklasse aus der aktuellen Serie aktiviert. Die Transaktion wird in der Datenbank registriert. Der Spielteilnehmer bekommt damit für jede Spielteilnahme ein eindeutig identifizierbares Los zugewiesen.

Ist ein von einem Spielteilnehmer durch Erwerb aktiviertes Los in der Ziehung als Gewinn ausgelost worden, gewinnt der Spielteilnehmer einen Geldbetrag in Höhe seiner persönlichen Gewinnhöhe (nachgewiesener Einkaufswert eines beliebigen Einkaufs). Die Bekanntgabe der Ziehungsergebnisse erfolgt zweimal wöchentlich, jeweils Mittwochs um 18:30 Uhr und Samstags um 18:30 Uhr und werden auf der Webseite www.aidfive.org im Kundenbereich sowie in der aidFIVE-App im Meine-Lose-Bereich für die Gewinnabfrage hinterlegt, so dass der Spielteilnehmer durch Abgleich seiner Losnummer überprüfen kann, ob sein Los gewonnen hat. Es sind jeweils mindestens die Ergebnisse der letzten sechs monatlichen Ziehungen überprüfbar. Der Spielteilnehmer wird außerdem je nach Auswahl in seinem Kundenkonto per E-Mail, SMS oder Push-Nachricht automatisch über seinen Gewinn informiert. In seinem Kundenkonto kann der Spielteilnehmer zudem seine Spielhistorie zeitlich unbegrenzt einsehen. Angezeigt werden hier alle gespielten Lose mit entsprechender Losnummer und dem Datum der Loskäufe, die möglichen Gewinnhöhen sowie das jeweilige Spielergebnis (gewonnen/nicht gewonnen).

Neben den monatlichen Ziehungen ist aidFIVE berechtigt, bis zu drei Mal pro Jahr Sonderziehungen zu veranstalten. An diesen Sonderziehungen nehmen automatisch alle aktivierten Lose teil, die im jeweils spezifizierten Zeitraum gespielt wurden.

Der jeweils von der Sonderziehung erfasste Zeitraum, der Zeitpunkt der Sonderziehung sowie der Gewinnplan der Sonderziehung werden rechtzeitig auf der Website www.aidfive.org sowie in der aidFIVE-App bekanntgegeben. Ein Anspruch auf Durchführung einer Sonderziehung seitens des Spielteilnehmers besteht nicht.

XI. Auszahlung von Gewinnen

aidFIVE zahlt dem Spielteilnehmer den Gewinnbetrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf dem vom Spielteilnehmer im Kundenkonto gewählten Zahlungsweg (je nach Verfügbarkeit; Banküberweisung auf ein SEPA-Bankkonto, Kreditkarte oder PayPal) aus. Ist das Kundenkonto des Spielteilnehmers nur vorläufig aktiviert, erfolgt keine Auszahlung von Gewinnen. Die Auszahlung erfolgt unverzüglich, nachdem das Kundenkonto vollständig freigeschaltet worden ist. Ändert der Spielteilnehmer die Angaben seiner Zahlungsdaten (Angabe eines anderen Kontos oder einer anderen Kreditkarte oder eines anderen PayPal-Kontos), erfolgt eine Auszahlung von Gewinnen erst nach erneuter Bestätigung der Richtigkeit der geänderten Angaben durch den Spielteilnehmer („Double Opt-in“, siehe Ziffer V. dieser AGB). Bis zur Bestätigung der Richtigkeit der Angaben sind Auszahlungen nur über die vor der Änderung hinterlegten Zahlungswege des Spielteilnehmers zulässig.

Bei Gewinnen über 1.000 Euro gelten aus Sicherheitsgründen die folgenden Einschränkungen:

Eine Auszahlung erfolgt erst nach Eingang der folgenden Unterlagen bei aidFIVE:

  • vollständige Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (z.B. Bundespersonalausweis oder Reisepass), bei dem der Name und das Geburtsdatum des Spielteilnehmers mit den zum Zeitpunkt des Auszahlungswunschs im Kundenkonto hinterlegten Registrierungsdaten übereinstimmen und
  • schriftliche und unterschriebene Auszahlungsanweisung des Spielteilnehmers mit Angabe der Zahlungsinformationen für die Überweisung des Geldbetrages.

Reicht der Spielteilnehmer die o.g. Unterlagen trotz Aufforderung durch aidFIVE nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Gewinnfall nach, führt aidFIVE den Gewinnbetrag dem Zweckertrag der Lotterie zu.

aidFIVE behält sich das Recht vor, vor Beginn der Spielteilnahme einen Nachweis darüber zu verlangen, dass der vom Spielteilnehmer getätigte (Online-)Einkauf, um dessen Wert der Spielteilnehmer gespielt hat, wirksam ist.

aidFIVE ist berechtigt, die Namen (Vorname und erster Buchstabe des Nachnamens oder Anrede und nur den Nachnamen) und von Teilnehmern gegebenenfalls mitgeteiltes Feedback zur Teilnahme auf der Website und den Social Media Accounts von aidFIVE zu veröffentlichen. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der/die Teilnehmer:in im Falle des Gewinns ausdrücklich einverstanden. Der/die Teilnehmer:in kann seine/ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Eine bis dahin erfolgte Veröffentlichung bleibt hiervon unberührt.

XII. Sperre und Auflösung des Kundenkontos durch aidFIVE

aidFIVE ist berechtigt, das Kundenkonto des Spielteilnehmers bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vorübergehend zu sperren. Ein Grund zur Sperrung des Kundenkontos eines Spielteilnehmers besteht, wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Verdacht auf unbefugte, betrügerische oder rechtswidrige Nutzung des Kundenkontos,
  • Verdacht der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit des Kundenkontos gegenüber einem Dritten,
  • Verdacht der Nutzung des Kundenkontos eines Dritten,
  • Verdacht auf Spielsucht, Spielsuchtgefährdung oder Überschuldung, nämlich wenn der Spielteilnehmer nach Wahrnehmung der Mitarbeiter von aidFIVE oder aufgrund von Meldungen Dritter bekannt geworden ist oder aidFIVE aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte Grund zu der Annahme hat, dass der Spielteilnehmer spielsüchtig oder spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen oder Vermögen stehen,
  • Verdacht auf Mehrfachregistrierung,
  • Verdacht auf Nichtvorliegen der Registrierungsvoraussetzungen,
  • Verdacht auf Entfallen der Registrierungsvoraussetzungen,
  • Verdacht auf Aufenthalt in einem Land, in dem die Teilnahme an einer Lotterie nicht zulässig ist, im Zeitpunkt der Teilnahme,
  • nach Einrichtung einer Spielpause durch den Spielteilnehmer gem. Ziffer V.,
  • Rückbelastung eines Lastschrifteinzugs vom Bankkonto des Spielteilnehmers oder
  • sonst schwerwiegender Verstoß gegen diese AGB oder sonstige Verhaltensregeln im Zusammenhang mit der Lotterie aidFIVE, aufgrund dessen eine Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Spielteilnehmer für aidFIVE nicht zumutbar ist.

aidFIVE ist außerdem berechtigt, bei Vorliegen einer oder mehrerer der folgenden Voraussetzungen das Kundenkonto des Spielteilnehmers aufzulösen:

  • Erhärten eines Verdachts, der gemäß vorstehendem Absatz zur Sperrung des Kundenkontos berechtigt, oder
  • sicheres Vorliegen dieser Voraussetzungen oder
  • Antrag des Spielteilnehmers auf Selbstsperre.

Während der Sperre seines Kundenkontos ist der Spielteilnehmer am Zugriff auf das Kundenkonto und dessen Nutzung gehindert. Eine Gewinnauszahlung erfolgt während dieses Zeitraums nicht. aidFIVE wird den der
Sperrung zugrundeliegenden Sachverhalt prüfen. Gelangt aidFIVE nach seinem freien Ermessen zu der Einschätzung, dass ein zur Sperrung des Kundenkontos berechtigender Sachverhalt vorliegt, ist aidFIVE berechtigt, die Sperre des Kundenkontos so lange aufrecht zu halten wie der Sachverhalt vorliegt. Gelangt aidFIVE nach seinem freien Ermessen zu der Einschätzung, dass ein zur Auflösung des Kundenkontos berechtigender Sachverhalt vorliegt, ist aidFIVE zur Auflösung des Kundenkontos berechtigt. Gelangt aidFIVE nach freiem Ermessen zu dem Ergebnis, dass weder ein zur Sperrung noch ein zur Auflösung berechtigender Sachverhalt vorliegt, hebt aidFIVE die Sperrung des Kundenkontos unverzüglich wieder auf. Eventuell während der Sperrzeit angefallene Gewinne werden dann unverzüglich an den Spielteilnehmer ausgezahlt. Wird das Kundenkonto aufgelöst, werden eventuell während der Sperrzeit angefallene Gewinne dem Zweckertrag der Lotterie zugeführt. aidFIVE unterrichtet den Spielteilnehmer unverzüglich von der Sperre seines Kundenkontos sowie der Aufhebung der Sperre bzw. der Auflösung des Kundenkontos.

Die Auflösung des Kundenkontos stellt die Kündigung des Nutzungsvertrages mit dem Spielteilnehmer dar. Das Recht von aidFIVE zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages sowie des Spielvertrages mit dem Spielteilnehmer bleiben unberührt.

XIII. Auflösung des Kundenkontos auf Verlangen des Spielteilnehmers

Der Spielteilnehmer ist berechtigt, den Nutzungsvertrag jederzeit zu kündigen und die Auflösung seines Kundenkontos zu verlangen. Voraussetzung für das Wirksamwerden der Kündigung ist, dass der Spielteilnehmer kein aktives Los mehr hat, das an einem Spiel teilnimmt. Die Kündigung wird wirksam, sobald sämtliche Spielteilnahmen des Spielteilnehmers beendet sind. Die Kündigung hat im Kundenkonto des Spielteilnehmers oder per E-Mail an die unter Ziffer XVIII. genannte E-Mail-Adresse von aidFIVE zu erfolgen.

Die Möglichkeit zur Einrichtung einer vorläufigen Spielpause durch den Spielteilnehmer gem. Ziffer V. sowie das Recht des Spielteilnehmers zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

XIV. Sperre des Spielteilnehmers

aidFIVE wird Personen für die zukünftige Registrierung sperren, wenn diese minderjährig sind, eine Selbstsperre beantragen oder wenn diese nach Wahrnehmung der Mitarbeiter von aidFIVE oder aufgrund von Meldungen Dritter bekannt geworden sind oder aidFIVE aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte Grund zu der Annahme hat, dass der Spielteilnehmer spielsüchtig oder spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen oder Vermögen stehen.

Umfang und Ausschluss der Haftung von aidFIVE

Die Haftung von aidFIVE für (auch grob) fahrlässig verursachte Schäden sowie die seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden wird für spieltypische Risiken ausgeschlossen; dieser Ausschluss ist gemäß § 309 Nr. 7 lit. b), letzter Halbsatz BGB zulässig. Erfüllungsgehilfen von aidFIVE sind insbesondere die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragten Stellen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäfts für aidFIVE und/oder für die Spielteilnehmer besteht.

Der vorstehende Haftungsausschluss findet keine Anwendung auf die Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen. Insoweit haften aidFIVE, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für einfache Fahrlässigkeit haften aidFIVE, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist. Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden. Wesentlich sind alle Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Bezug auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten außerdem nicht, sofern aidFIVE eine Garantie abgegeben hat.

Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter von aidFIVE.

XVI. Schlussbestimmungen

Auf die Vertragsbeziehungen zwischen aidFIVE und Spielteilnehmer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben; dies gilt nur, soweit sich die Unwirksamkeit der Bestimmung nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305-310 BGB ergibt. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, sofern sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

XVII. Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten

aidFIVE weist darauf hin, dass es bei aller Faszination und Freude am Spiel auch Risiken gibt. aidFIVE fühlt sich dem Jugendschutz und der Prävention der Spielsucht verpflichtet. Die Teilnahme an der Lotterie aidFIVE ist deshalb für Minderjährige unzulässig.

Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten sind im Internet z.B. unter www.gluecksspielsucht.de oder www.aidfive.org bzw. in der aidFIVE-App abrufbar. Hilfestellung bietet auch die BZgA unter der Telefonnummer 0800 1372700 und www.bzga.de.

XVIII. Kontaktdaten von aidFIVE

aidFIVE gemeinnützige GmbH
Axel-Springer-Platz 3
20355 Hamburg

Tel. +49 (0)40 808057-001

hello@aidfive.org
www.aidfive.org