Mit Zivilcourage gegen digitale Gewalt

 

Es steht außer Frage: Als Gesellschaft müssen wir uns mit den Problemen digitaler Gewalt auseinandersetzen und Maßnahmen ergreifen, um Menschen davor zu schützen. Das Internet bietet immer wieder neue Möglichkeiten, anderen Menschen auf psychischer und materieller Ebene Gewalt anzutun. Mit dem Aufkommen der sozialen Medien wurde es wesentlich einfacher, aus der Anonymität heraus Menschen zu beleidigen, zu verleumden und zu bedrohen.

 

Hate Speech und Cyber-Hass kann aufgrund von Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder anderen Merkmalen geschehen. Digitale Belästigung und sexuelle Übergriffe, Diskriminierung und Ausgrenzung sowie Identitäts- und Datendiebstahl sind weitere häufige Formen von digitaler Gewalt. Es trifft also alle möglichen Internetnutzer. Das von aidFIVE geförderte Digital Activism Lab setzt digitaler Gewalt digitale Zivilcourage entgegen und zeigt, wer hinter den Angriffen steckt, wie man sich wehren kann und wie die Täter zur Rechenschaft gezogen werden können. 

 

Digitale Zivilcourage: Was ist das?

 

Wie im analogen Leben auch muss sich hier die Gesellschaft den Übeltätern entgegenstellen und klar machen, dass ihr Verhalten nicht geduldet wird und Konsequenzen hat. Digitale Zivilcourage und Gesetzgebung gehen dabei Hand in Hand. Aufklärung ist eine erste Grundlage: Bildung und Sensibilisierung sind entscheidend, um Menschen über die Auswirkungen von Hassrede im Netz aufzuklären und sie zu ermutigen, aktiv dagegen vorzugehen. Dies kann durch Schulungen, Workshops, Kampagnen und Informationsveranstaltungen geschehen. Jeder kann selbst aktiv werden, etwa wenn man Hassrede oder diskriminierende Äußerungen im Netz sieht. Dann ist es wichtig, nicht wegzuschauen, sondern aktiv einzugreifen. Dies kann bedeuten, die Verfasser der Hasskommentare direkt anzusprechen oder die Plattform zu informieren, wenn der Beitrag gegen gültige Gesetze oder Nutzungsbestimmungen verstößt.

 

Soziale Netzwerke bieten in der Regel die Möglichkeit, Inhalte zu melden, die gegen die Nutzungsrichtlinien verstoßen. Durch aktive Moderation und das Melden von Hasskommentaren können engagierte Nutzer die Verbreitung von Hassrede eindämmen und betroffene Personen schützen. Opfer von Hassrede und digitaler Gewalt benötigen Unterstützung und Solidarität. Das kann durch das Anbieten von emotionaler Unterstützung, das Weiterleiten an professionelle Beratungsstellen oder das Aufzeigen von rechtlichen Handlungsoptionen geschehen. Digitale Zivilcourage erfordert Mut und Engagement, aber sie hilft uns allen, das Internet zu einem sicheren und respektvollen Ort zu machen.

 

Fang den Troll: die gesetzlichen Grundlagen bei digitaler Gewalt

 

Viele glauben immer noch, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, in dem jegliches Fehlverhalten gegenüber Mitmenschen ohne Konsequenzen bleibt. Dieser Irrglaube beruht vor allem darauf, dass es tatsächlich lange dauerte, bis die Rechtsprechung auf digitale Gewalt reagierte. Das Strafgesetzbuch enthält verschiedene Paragraphen, die die Verbreitung von Hassrede, Bedrohung, Beleidigung und anderen Formen digitaler Gewalt kriminalisieren. Zum Beispiel ist die Verbreitung von Gewaltinhalten oder volksverhetzenden Äußerungen gemäß § 130 StGB strafbar. Der Stalking-Paragraph (§ 238 StGB) soll Opfer vor Stalking schützen, unabhängig davon, ob die Belästigung online oder offline erfolgt. Es bietet rechtliche Möglichkeiten, um gegen Stalker vorzugehen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält Bestimmungen zum Schutz persönlicher Daten und kann in Fällen von Identitätsdiebstahl oder unerlaubter Verwendung persönlicher Informationen im digitalen Raum strafrechtlich relevant sein.

 

Die relevanten Gesetze waren also schon da, konnten aber lange Zeit nicht effektiv durchgesetzt werden. Wo lag also das Problem? Die Daten der Täter wurden von den Plattformanbietern aus Gründen des Datenschutzes nicht an die Strafverfolgungsbehörden herausgegeben. Da diese Anbieter zudem ihre Datenbanken meist im Ausland haben, fühlen sie sich nicht an die deutsche Gesetzgebung gebunden. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von 2017 wurde es einfacher:

 

  • Soziale Netzwerke sind per diesem dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte wie Hassrede, Volksverhetzung, Bedrohungen, Beleidigungen und andere strafbare Inhalte innerhalb einer bestimmten Frist nach Eingang einer Beschwerde zu entfernen.
  • Ausländische Plattformen müssen einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen, der für die Entgegennahme von Beschwerden und die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden verantwortlich ist.
  • Soziale Netzwerke müssen den Nutzenden ein einfaches und transparentes Melde- und Beschwerdeverfahren für rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.
  • Die Betreiber von sozialen Netzwerken erhalten die rechtliche Befugnis, die Anmeldedaten der Verursacher einer Rechtsverletzung an das Opfer weiterzugeben. Diese Weitergabe der Daten durch das soziale Netzwerk bedarf jedoch der Anordnung durch das zuständige Zivilgericht, um die Datenschutzrichtlinien einzuhalten (Richtervorbehalt).
  • Durch das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDGÄndG, 2021) wurde die Effizienz der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen verbessert, indem das Gericht, das über die Zulässigkeit der Datenherausgabe entscheidet, auch gleichzeitig die Verpflichtung des sozialen Netzwerks zur Herausgabe der Daten anordnen kann.

  

Du möchtest soziale Projekte unterstützen – unter anderem solche mit tierischen Helfern?

  

Wenn du bei uns eine beliebige Rechnung bis 5.000 Euro einreichst, machen wir mit etwas Glück den Rechnungsbetrag zum Gewinn. Das Einzige, was du dafür tun musst: Ein aidFIVE Los für 5 € bei uns kaufen.

Dank unserer Mitspieler:innen konnten wir bereits dutzende soziale Projekte mit Kindern und Jugendlichen sowie mit hilfebedürftigen Menschen – in einigen unserer Projekte kommen dabei tierische Helfer zum Einsatz – mit über 4,5 Mio. Euro fördern!

   Jetzt mitspielen

 

Digitale Zivilcourage: Beispielhafte Fälle

 

Es gibt einige bekannte Fälle, wie sich Menschen im Netz für Redefreiheit, Demokratie und Rechtsstaat einsetzen. Die Sedition Hunters etwa sind ein lockerer Verbund von Internetnutzern, die in sozialen Medien und Foren nach den Tätern vom Sturm auf das Kapitol in Washington am 6.1.21 suchen. Sie haben über tausend Täter identifizieren können, das FBI kam mit den Verhaftungen oft nicht hinterher. Ein anderes Beispiel ist die NAFO: Die "North Atlantic Fellas Organization" kämpft als globale Internet-Aktionsgruppe mit witzigen Hunde-Memes gegen russische Desinformation im Netz. Mittlerweile hat die NAFO um die 80.000 Unterstützerinnen und Unterstützer. In Deutschland wurde 2018 wurde die HateAid gGmbH gegründet, die sich mit der Beratung und Rechtsdurchsetzung für Betroffene von digitaler Gewalt beschäftigt und schnell zu einem zentralen Anlaufpunkt für Aktivisten der digitalen Zivilcourage wurde. Sie unterstützen auch die Aktion #ichbinhier, die wir von aidFIVE ebenfalls fördern. 

 

Mit deinem Los die Digitale Zivilcourage voranbringen

 

Als Soziallotterie setzen wir von aidFIVE mindestens 30 Prozent unserer Einnahmen für die Förderung sozialer Projekte ein, die sich zum Beispiel gegen Gewalt und für digitale Zivilcourage einsetzen. Unsere Förderung für das Digital Activism Lab der Aktion #ichbinhier hilft den 40.000 Aktiven, gegen Online-Hass in den Kommentarspalten der großen Online-Medien vorzugehen und sich untereinander zu den neuesten Methoden und Entwickungen auszutauschen. So wirken sie der Bedrohung unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Marginalisierung von bestimmten Gruppen wirksam entgegen. Mit deinem aidFIVE-Los unterstützt du die Förderung solcher Projekte direkt. Du hast also nicht nur die Chance, eine Rechnung deiner Wahl zum Gewinn zu machen, sondern du trägst mit jedem gekauften Los zu einem respektvollen und friedlichen Miteinander bei.


20.03.2024